AGB

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Kunden. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein, als auch der Käufer, sowie der Vermieter als auch der Mieter. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und gleichartige Verträge, ohne dass die Gesellschaft auf sie nochmals ausdrücklich hinweisen muss. Einer Gegenbestätigung des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Angestellten, sowie sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherung zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

§1. Provision.

Die Firma Continea GmbH vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Gründstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Continea GmbH verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Continea GmbH vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde zu den nachfolgenden Provisionszahlungen:

A. Käuferprovision:

Im Falle des Kaufes einer Immobilie in Höhe von bis zu 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. Diese Provision wird vom Käufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

B. Verkäuferprovision:

Bei Verkauf einer Immobilie in Höhe von bis zu 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. Diese Provision wird vom Verkäufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

C. Vermieterprovision bei Wohnräumen:

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber / Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen.

D. Mieterprovision bei Wohnräumen:

Sollte es zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Continea GmbH kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung eines Wohnraumes danach von der Continea GmbH eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.

E. Mieterprovision bei Gewerberäumen:

Bei gewerblicher Vermietung in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt aus der jeweiligen Nettomonatsmiete. Diese Provision wird vom Mieter erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

F. Bei Objektreservierungsvereinbarungen stellen wir bei Kaufobjekten 1,19 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Vermietungsobjekten 1,19 Nettomonatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.

§2. Fälligkeit der Provisionszahlung.

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig, verdient und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3. Haftungsausschuss.

Alle unterbreiteten Angebote der Continea GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Die Continea GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

§4. Datenschutz und Vertraulichlkeit.

Die durch die Continea GmbH übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Continea GmbH gestattet. Die Continea GmbH verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Continea GmbH weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§5. Verpflichtung zur Provisionszahlung bei der Weitergabe von Informationen an einen Dritten.

Kommt es infolge der Weitergabe der Objektdaten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Continea GmbH auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Dies gilt auch für dessen Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche juristischen Personen, die zu den Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

§6. Gleichwertigkeit.

Der Continea GmbH steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7. Haftungsausschuss für Leistungen Dritter.

Die Continea GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Continea GmbH – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Continea GmbH keine Haftung.

§8. Vorkenntnis des Verkäufers / Vermieters, bzw. des Objektes.

Ist dem Kunden der Continea GmbH das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber der Firma Continea GmbH mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§9. Doppeltätigkeit.

Die Continea GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§10. Aufgabe der Vermittlungsabsicht.

Der Kunde verpflichtet sich, die Continea GmbH umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Continea GmbH das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Continea GmbH einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. MwSt., bei Vermietung 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Continea GmbH unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§11. Aufwendungsersatz.

Der Makler hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wie z.B. für Inserate, Beratung, Exposés, Telefon, Telefax, Porti, etwaige Eingabekosten ins Internet und in ähnliche Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.

§12. Alleinauftrag.

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§13. Mehrwertsteuer.

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§14. Pflichten nach GwG.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Immobilienmakler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

§15. Salvatorische Klausel.

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist oder wird, oder sollte sich eine Lücke befinden, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ergänzung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

§16. Gerichtsstand.

Die Firma Continea GmbH und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Continea GmbH in Stuttgart ist.